Deutschlandfunk 17.02.2017
Die Entscheidung ist historisch: Im Juli 2016 beschloss der Bundestag einstimmig, dass sich strafbar macht, wer einer Person gegen deren "erkennbaren Willen" sexuelle Handlungen aufzwingt. Jetzt ist die sexuelle Selbstbestimmung per se geschützt - zumindest theoretisch.
Nein heißt Nein! - Paradigmenwechsel im
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