Gewaltschutzgesetz (GewSchG)

 

Das Gewaltschutzgesetz trat 2002 in Kraft.

 

Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen

§ 1 Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen

§ 2 Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung

§ 3 Geltungsbereich, Konkurrenzen

§ 4 Strafvorschriften

 


 

Strafgesetzbuch (StGB) und häusliche Gewalt

 

Viele Handlungen, die im Rahmen häuslicher Gewalt geschehen, sind Straftaten im Sinne des Strafgesetzbuches. Zur Information haben wir hier die Links zu den Artikeln des Strafgesetzbuches aufgeführt, die in unserer Praxis am häufigsten berührt werden.

 

Straftaten gegen die Ehe und Familie (StGB)
§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
§ 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht
§ 172 Doppelehe; doppelte Lebenspartnerschaft

 

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB)
§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
§ 177 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

§ 178 Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge
§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
§ 184 Verbreitung pornographischer Schriften
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184i Sexuelle Belästigung
§ 184j Straftaten aus Gruppen


Beleidigung  (StGB)
§ 185 Beleidigung
§ 186 Üble Nachrede
§ 187 Verleumdung
§ 199 Wechselseitig begangene Beleidigungen

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (StGB)
§ 223 Körperverletzung
§ 224 Gefährliche Körperverletzung
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen
§ 226 Schwere Körperverletzung
§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien

Straftaten gegen die persönliche Freiheit laut Strafgesetzbuch (StGB)
§ 235 Entziehung Minderjähriger
§ 237 Zwangsheirat
§ 238 Nachstellung
§ 239 Freiheitsberaubung
§ 240 Nötigung
§ 241 Bedrohung

Sonstiges im Strafgesetzbuch (StGB)
§ 253 Erpressung
§ 303 Sachbeschädigung